Allgemeine Hinweise
E-Bikes mit Anfahrhilfe bis max. 6 km/h
- Kein Mindestalter
- Führerscheinfrei
- Keine Versicherungs- und Kennzeichenpflicht
- Keine Helmpflicht
- Steuerfrei
- Nutzung auf Fahrradwegen und Straßen ohne Mindestgeschwindigkeit
E-Mobile bis max. 15 km/h
- auch genannt Krankenfahrstuhl
- Mindestalter 16 Jahre (§ 10 FeV)
- Führerscheinfrei
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h, maximale Breite von 110 cm, maximales Leergewicht von 300 kg, maximales Gesamtgewicht von 500 kg, elektrischer Antrieb, max. ein Sitz
- Es besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht (Mofa-Kennzeichen). Eine EU-Betriebserlaubnis (COC) und ein TÜV-Gutachten liegt dem Fahrzeug bei. Mit diesen Zertifikaten kann bei der Versicherung oder einer Bank ein Kennzeichen bezogen werden.
- Keine Helmpflicht
- Krankenfahrstühle, die schneller als 6 km/h fahren, müssen hinten mit einer reflektierenden Warntafel ausgerüstet werden.
- Steuerfrei
- Nutzung auf Gehwegen und in Fußgängerzonen mit Schrittgeschwindigkeit (max. 6 km/h), auf Straßen ohne Mindestgeschwindigkeit und für Mofas freigegebene Radwege
E-Roller, Rad-Roller und E-Mobile bis max. 20 km/h
- Mindestalter 15 Jahre (§ 10 FeV)
- Eine Mofa-Prüfbescheinigung wird benötigt. AUSNAHME: Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung und keinen Führerschein.
- Es besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht (Mofa-Kennzeichen). Eine EU-Betriebserlaubnis (COC) liegt dem Fahrzeug bei. Mit diesem Zertifikat kann bei der Versicherung oder einer Bank ein Kennzeichen bezogen werden.
- Es besteht keine Helmpflicht für Führer von Krafträdern, die keine höhere bauartbedingte Geschwindigkeit als 20 km/h erreichen (6. Ausnahmeverordnung zur StVZO v. 24.03.1994).
- Steuerfrei
- Nutzung auf Straßen ohne Mindestgeschwindigkeit und für Mofas freigegebene Radwege
E-Mobile, E-Kabinenfahrzeuge bis max. 25 km/h
- Mindestalter 15 Jahre (§ 10 FeV)
- Eine Mofa-Prüfbescheinigung wird benötigt. AUSNAHME: Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung und keinen Führerschein (nur bei 2- und 3-rädrigen Fahrzeugen).
- Es besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht (Mofa-Kennzeichen). Eine EU-Betriebserlaubnis (COC) liegt dem Fahrzeug bei. Mit diesem Zertifikat kann bei der Versicherung oder einer Bank ein Kennzeichen bezogen werden.
- Es besteht Helmpflicht (sofern kein Sicherheitsgurt angelegt ist).
- Steuerfrei
- Nutzung auf Straßen ohne Mindestgeschwindigkeit und für Mofas freigegebene Radwege
E-Roller, E-Mobile, E-Kabinenfahrzeuge bis max. 45 km/h
- Mindestalter 16 Jahre (§ 10 FeV)
- Führerschein Klasse AM wird benötigt. Die Klasse AM ist Bestandteil der Führerscheinklassen A, B und T.
- Es besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht (Mofa- Kennzeichen). Eine EU-Betriebserlaubnis (EEC) liegt dem Fahrzeug bei. Mit diesem Papier kann bei der Versicherung ein Kennzeichen bezogen werden.
- Es besteht Helmpflicht (sofern kein Sicherheitsgurt angelegt ist).
- Steuerfrei
- Nutzung auf Straßen ohne Mindestgeschwindigkeit und für Mofas freigegebene Radwege