Brems- und Schiebehilfen
Brems- und Schiebehilfe für Rollstuhl sorgt für Freiheit und Flexibilität
Eine Brems- und Schiebehilfe für den Rollstuhl leistet Ihnen als Rollstuhlfahrer Abhilfe, wenn Sie sich nicht mehr selbstständig fortbewegen können und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, die den Rollstuhl schieben. Sie entlastet Angehörige und Begleitpersonen, damit ein entspannter Spaziergang wieder möglich ist.
Als praktisches Hilfsmittel vereinfacht die Brems- und Schiebehilfe das Schieben und Bremsen eines Rollstuhls. Steigungen und Gefälle sind kein Hindernis mehr und Rollstuhlfahrer und Begleitperson genießen mehr Freiheit und Flexibilität.
Brems- und Schiebehilfe für den Rollstuhl: Ein manueller Antrieb unterstützt beim Schieben und Bremsen

Bei einer Brems- und Schiebehilfe für den Rollstuhl handelt es sich um einen elektrischen Antrieb, der manuell am Rollstuhl angebracht wird. Statt durch Körperkraft wird der Rollstuhl von einem Motor angetrieben.
Neben den motorisierten Rädern ist die Brems- und Schiebehilfe mit einer Stange zum Schieben und Lenken des Rollstuhls ausgestattet. Über einen Hebel oder Ähnliches am Griff kann der Antrieb gesteuert werden. Die schiebende Person übernimmt nur das Regulieren der Geschwindigkeit und das Lenken – es muss keine Kraft mehr aufgebracht werden, um den Rollstuhl zu bewegen.
Die Bremsfunktion ist ein tolles Hilfsmittel, das Sicherheit bietet, wenn bei abschüssigem Gelände das Halten und Abbremsen des Rollstuhls nicht mehr möglich sind. Durch diese Funktion wird die schiebende Person auf abschüssigen Wegen unterstützt. Ausreichend Kraft, um den Rollstuhl zu halten oder zum Stehen zu bringen, ist nicht mehr erforderlich.
Brems- und Schiebehilfen für den Rollstuhl können einfach montiert werden
Brems- und Schiebehilfen können an fast jedem Rollstuhl angebracht werden. Für die Montage sind weder Werkzeug noch technische Kenntnisse nötig. Zudem kann die Brems- und Schiebehilfe schnell und unkompliziert demontiert und in Einzelteile zerlegt werden. So kann sie einfach und platzsparend transportiert werden.
Die Vorteile einer Brems- und Schiebehilfe auf einen Blick
- Erleichtert Pflegenden, Angehörigen und Begleitpersonen das Schieben und Bremsen eines Rollstuhls
- Lange Strecken, Steigungen und Gefälle können problemlos gemeistert werden
- Kann einfach montiert und demontiert werden
- Kann schnell auseinander gebaut und leicht transportiert werden
Ein kleiner Einblick in unsere Brems- und Schiebehilfen für Rollstühle

Viamobil eco
Die Brems- und Schiebehilfe Viamobil eco erleichtert die Bewegung des Rollstuhls, egal, ob es bergauf oder bergab geht, Auffahrten, Schwellen oder Rampen gemeistert werden müssen oder lange Strecken vor Ihnen liegen. Mit dem Viamobil eco bekommen Sie ein Stück Freiheit und Selbstbestimmung zurück und können weiterhin am Leben teilnehmen.

Viamobil
Die Brems- und Schiebehilfe Viamobil vereinfacht das Schieben und das Bremsen des Rollstuhls. Begleitpersonen müssen bei Steigungen oder Gefälle keine Kraftanstrengungen mehr leisten. So können Sie wieder mit der Familie oder draußen unterwegs sein.
Sie wissen nicht, welches Modell am besten zu Ihnen passt? Dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin oder schauen Sie in einem unserer Sanitätshäuser vorbei. Wir beraten Sie gerne und suchen mit Ihnen gemeinsam das passende Modell aus.
FAQs – Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Brems- und Schiebehilfen
FAQs – Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Brems- und Schiebehilfen
Wie funktioniert eine Brems- und Schiebehilfe?
Bei einer Brems- und Schiebehilfe für den Rollstuhl handelt es sich um einen elektrischen Zusatzantrieb, der nachträglich an einem Rollstuhl montiert wird. Die genaue Handhabung unterscheidet sich je nach Hersteller und Modell.
Eine Brems- und Schiebehilfe besteht aus kleinen Rädern, die über einen Motor angetrieben werden, und einer Stange. Diese Konstruktion wird am Rollstuhl angebracht, indem die Räder der Brems- und Schiebehilfe unter die Sitzfläche geschoben werden. Die Stange besitzt einen Griff zum Schieben und einen Hebel oder Ähnliches zur Bedienung. So können Sie als Begleitperson den Rollstuhl ohne Krafteinsatz fortbewegen und bremsen. In den meisten Fällen können Sie die Brems- und Schiebehilfe schnell und einfach demontieren und leicht transportieren.
Wie unterscheiden sich eine Brems- und Schiebehilfe für den Rollstuhl und Elektrorollstuhl?
Ein Elektrorollstuhl
- wird vom Rollstuhlfahrer bedient.
- kann ohne Begleitperson gefahren werden.
- besitzen einen Akku und einen Antrieb, die fest mit dem Rollstuhl verbaut sind.
Eine Brems- und Schiebehilfe für den Rollstuhl
- wird nicht vom Rollstuhlfahrer, sondern von einer Begleitperson bedient.
- wird im Nachhinein an einem nicht elektrischen Rollenstuhl angebracht.
- kann jeder Zeit wieder entfernt werden, da sie nicht mit dem Rollstuhl verbaut ist. So kann der Rollstuhlfahrer den Rollstuhl weiterhin manuell bedienen.
- entlastet Pflegpersonen, Angehörige und Begleitpersonen, da diese de Rollstuhl nicht mehr durch Körperkraft bewegen müssen.
Was kostet die Brems- und Schiebehilfe für eine Rollstuhl?
Elektrische Brems- und Schiebehilfen gibt es von unterschiedlichen Herstellern und in diversen Ausführungen mit verschiedenen Leistungen und Ausstattungen. Je nach Modell kann der Preis variieren. Es gibt Modelle für 1.500 Euro, aber auch Modelle die mehr 4.000 Euro kosten.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Brems- und Schiebehilfe für den Rollstuhl
b>Abhängig vom Einzelfall übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Brems- und Schiebehilfe für den Rollstuhl.
Brems- und Schiebehilfe für Rollstühle gehören zu den Hilfsmitteln, deren Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Ob die Kostenübernahme gestattet wird, wird jedoch anhängig von Ihrem individuellen Fall entschieden. Sie können nicht davon ausgehen, dass die Krankenkasse generell die Kosten übernimmt.
Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, müssen Sie als Rollstuhlfahrer beziehungsweise als Begleitperson eines Rollstuhlfahrers einige Voraussetzungen erfüllen:
- Es muss begründet werden, dass die Begleitperson eine Schiebehilfe braucht.
- Diese Notwendigkeit muss von einem Arzt bescheinigt werden.
- Auf dieser ausgestellten Hilfsmittelbescheinigung sollte der Arzt ein Modell empfehlen und dies vermerken.
Die Unterlagen reichen Sie als Rollstuhlfahrer bei der Krankenkasse ein. Diese prüft den Fall und lehnt die Übernahme der Kosten ab oder bewilligt diese. Im Falle einer Bewilligung muss die Krankenkasse die Stromkosten für den Betrieb der Brems- und Schiebehilfe übernehmen. In der Regel ist die Brems- und Schiebehilfe eine Leihgabe der Krankenkasse. Wird sie nicht mehr benötigt, muss sie an die Krankenkasse zurückgegeben werden
Was tun, wenn die Brems- und Schiebehilfe von der Krankenkasse abgelehnt wurde?
Wird die Brems- und Schiebehilfe abgelehnt, sollten Sie zunächst Widerspruch einlegen.
Es ist möglich, dass die Krankenkasse eine Brems- und Schiebehilfe ablehnt, da oftmals nach Aktenlage und nicht nach Kenntnis des Einzelfalls entschieden wird. So führt häufig eine schlechte Begründung zur Ablehnung. Im Antrag muss deutlich erklärt werden warum Ihre Begleitperson oder Sie als Begleitperson auf die Brems- und Schiebehilfe angewiesen sind. Fehlt diese Erklärung sieht die Krankenkasse die Notwendigkeit nicht und lehnt den Antrag ab.
Hier einige Dinge, die Sie bei der Beantragung der Schiebehilfe für den Rollstuhl beachten sollten:
- Es wird ein Nachweis benötigt, der bestätigt, dass Ihre Pflegeperson oder Sie als die pflegende Person körperlich nicht mehr in der Lage ist, den Rollstuhl zu schieben. Das heißt, dass Sie oder Ihre pflegende Person den Rollstuhl nur unter schwerer körperlicher Anstrengung bewegen können. In diesem Fall wäre die Fortbewegung eine unzumutbare Belastung und ein Anspruch auf eine Brems- und Schiebehilfe wäre gegeben.
- Die Person, die Sie pflegt, oder Sie als pflegende Person sollte konkret benannt werden und nicht Pflegepersonal im Allgemeinen angegeben werden. Es geht um den individuellen Fall und die individuelle Person.
- Auch wenn Sie als Rollstuhlfahrer oder eine Person, deren Rollstuhl Sie regelmäßig fahren in einem Pflegeheim leben, können Sie eine Schiebehilfe beantragen. Als Rollstuhlfahrer müssen Sie regelmäßig von einem Angehörigen betreut werden, der den Rollstuhl fährt und auf eine Brems- und Schiebehilfe angewiesen ist oder als angehörige Person nachweisen, dass Sie auf eine Brems- und Schiebehilfe angewiesen sind.