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Als Versichter Pflegebedürftiger oder pflegender Angehöriger haben Sie Anspruch auf Pflegemittel im Wert von 42 € pro Monat – erhalten Sie jetzt ihr Gratis Saniset.

Vorteile BeantragenPflegepakete Hilfsmittel FAQs
Startseite Versorgungen Saniset Pflegepaket

Für wen sind Pflegehilfsmittel?

Gesetzlicher Anspruch

Gemäß §78 Abs. 1 in Verbindung mit §40 Abs. 2 SGB XI haben Versicherte einen gesetzlichen Erstattungsanspruch auf Pflegehilfsmittel von bis zu 42 Euro im Monat.

Der Patient muss (1) eine Pflegeeinstufung haben, (2) zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen leben und (3) von mindestens einer Privatperson (Angehöriger, Freund oder Bekannter) betreut werden.
 
  • Alle Pflegegrade Für die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 oder 5 übernimmt die Pflegekasse für Pflegebedürftige auf Antrag die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
     
  • Saniset unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in der häuslichen Pflege und verschafft Ihnen wieder mehr Zeit für einander.
Gratis Orbisana Pflegepaket "Saniset"
monatlich
Pflegehilfsmittel GRATIS im Wert von
42 €

Ihre Vorteile

  • Sie füllen den Antrag aus und bestellen bequem online, per Rückumschlag oder E-Mail
  • Die Pflegekasse übernimmt vollständig die Kosten des Sanisets – unser Service ist für Sie kostenlos
  • Sie tragen keinerlei Risiko, gehen keine Vertragsbindung mit uns ein und verpflichten sich nicht
  • Wir rechnen direkt mit den Pflegekassen ab – es entsteht kein Aufwand für Sie und Ihre Angehörigen
  • Sie können die Lieferung unserer Sanisets einfach und bequem monatlich kündigen oder wechseln
  • Sie erhalten nur hochwertige Qualitätsprodukte für eine bestmögliche Versorgung
In nur 3 Schritten zum kostenfreien Saniset Pflegehilfsmittel Paket
1

Pflegehilfsmittel-Antrag unterzeichnen

Füllen Sie unser digitales oder ausgedrucktes Formular aus und übermitteln Sie dieses an uns (elektronisch, per Post oder E-Mail an info@saniset.de).
2

Wir sprechen mit Ihrer Pflegekasse

Kümmern Sie sich um Ihre Lieben, wir kümmern uns um die Formalitäten.
3

Versandkostenfreie Lieferung

Monatliche Lieferung an die Adresse Ihrer Wahl zum gewünschten Termin.

Antragsformular

Hier finden Sie das Formular zum Beantragen des Saniset Pflegepakets als PDF.
 
Zum PDF-Formular

Folgende 6 Saniset Pflegehilfsmittel Pakete stehen Ihnen zur Auswahl

Saniset 1

Saniset 1

  • Händedesinfektionsmittel (2 x 500 ml)
  • Bettschutzeinlagen (30 Stück)
  • Einmalhandschuhe (100 Stück)
Saniset 2

Saniset 2

  • Händedesinfektionsmittel (500 ml)
  • Flächendesinfektionsmittel (500 ml)
  • Bettschutzeinlagen (30 Stück)
  • Einmalhandschuhe (100 Stück)
Saniset 3

Saniset 3

  • Händedesinfektionsmittel (500 ml)
  • Flächendesinfektionsmittel (2 x 500 ml)
  • Einmalhandschuhe (100 Stück)
  • Mundschutz (50 Stück)
Saniset 4

Saniset 4

  • Händedesinfektionsmittel (500 ml)
  • Bettschutzeinlagen (2 x 25 Stück)
  • Einmalhandschuhe (100 Stück)
Saniset 5

Saniset 5

  • Händedesinfektionsmittel (500 ml)
  • Bettschutzeinlagen (25 Stück)
  • Einmalhandschuhe (100 Stück)
  • Mundschutz (50 Stück)
Saniset 6

Saniset 6

  • Händedesinfektionsmittel (500 ml)
  • Flächendesinfektionsmittel (500 ml)
  • Einmalhandschuhe (2 x 100 Stück)
Jetzt beantragen!

Gerne stellen wir Ihnen auch Ihr individuelles Pflegepaket zusammen. Kontaktieren Sie uns gerne, um eine persönliche Beratung durchzuführen.

Erstattungsfähige Pflegehilfsmittel


 

Flächendesinfektion

Damit Sie in der Pflege Ihres Angehörigen eine Infektionsgefährdung vermeiden, sollten Sie regelmäßig betroffene Bereiche mit dem Flächendesinfektionsmittel reinigen. Eine übliche Reinigung ohne Desinfektionsmittel ist oftmals nicht ausreichend, um Krankheitserreger oder Keime zu entfernen. Desinfizieren Sie mit dem Flächendesinfektionsmittel alkoholbeständige Oberflächen und Gegenstände mit kurzer Einwirkzeit.

Tragen Sie das Flächendesinfektionsmittel auf den Gegenstand auf, lassen Sie es trocknen und wischen Sie bei Bedarf mit einem Einmaltuch nach. Das Flächendesinfektionsmittel erhalten Sie in den Pflegehilfsmittel Paketen 2, 3 und 6.

 

Einmalhandschuhe

Insbesondere bei der Pflege eines Menschen ist Händehygiene unerlässlich und Sie sollten für den richtigen Schutz sorgen. Denn Ihre Hände nutzen Sie am häufigsten bei der Pflege. Zudem sind Ihre Hände permanent der Umwelt ausgesetzt. Mithilfe von Einmalhandschuhen schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen vor Keimen, Infektionen oder vor ansteckenden Erkrankungen.

Schützen Sie sich und Ihren Angehörigen, indem Sie Einmalhandschuhe zur Pflege nutzen. Eine Packung enthält insgesamt 100 einzelne Handschuhe. Wählen Sie zwischen drei unterschiedlichen Größen aus: S, M und L. Die Handschuhe erhalten Sie in allen Pflegehilfsmittel Paketen.

 

Mundschutz

Nutzen Sie den Mundschutz um die pflegebedürftige Person oder sich selbst vor Ansteckungen zu schützen. Insbesondere während der Erkältungszeit ist der Mundschutz ein praktisches Pflegehilfsmittel, da Sie eine Tröpfcheninfektion so vermeiden können. Sobald Sie oder die zu pflegende Person krank werden, sollten Sie den Mundschutz zur Vermeidung einer Ansteckung verwenden. Anschließend entsorgen Sie den benutzten Mundschutz.

Den Mundschutz erhalten Sie in den Pflegehilfsmittel Paketen 3 und 5.

 

Händedesinfektion

Insbesondere die Reinigung, Hygiene und Desinfektion Ihrer Hände sind für einen Infektionsschutz in der Pflege notwendig. Neben den Einmalhandschuhen bietet ebenfalls das Händedesinfektionsmittel Schutz und Hygiene bei der Pflege. Wirken Sie mit einer regelmäßigen Desinfektion Ihrer Hände einer Übertragung von Keimen entgegen.

In einer Flasche sind 500 Milliliter enthalten. Das Händedesinfektionsmittel erhalten Sie in allen Pflegehilfsmittel Paketen.

 

Bettschutzeinlagen

Bettschutzeinlagen nehmen Flüssigkeiten auf und sorgen damit bei bettlägerigen Personen sowohl tagsüber als auch nachts für Schutz. Mithilfe der Einlage schützen Sie die Matratze und die Bettwäsche und Ihren Angehörigen selbst, indem sie Flüssigkeiten aufnimmt. Geruchsbindende Wirkstoffe sorgen dafür, dass unangenehme Gerüche vermieden werden und das Wohlbefinden des Gepflegten gefördert wird. Gerade bei Personen mit Inkontinenz wirkt die Bettschutzeinlage neben den körpernahen Produkten unterstützend.

Die Bettschutzeinlagen sind für die einmalige Nutzung verwendbar. Nach Anwendung der Bettschutzauflage entsorgen Sie diese direkt. Sie sind in den Pflegehilfsmittel Paketen 1, 2, 4 und 5 enthalten. Die Stückzahl variiert je nach ausgewählten Paket.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema Saniset

Brauche ich ein Rezept vom Arzt?
Nein, Sie benötigen keine Verordnung von Ihrem Arzt. Sobald Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch haben, können Sie die Pflegehilfsmittel erhalten. Dazu ist es notwendig, einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse zu stellen. Um Sie zu unterstützen können Sie unseren Antrag auf Kostenübernahme für Ihre Pflegekasse ausfüllen und wir erledigen alles für Sie.

 
Welche Pflegehilfsmittel werden erstattet?
Ihre Pfegeversicherung übernimmt in der Regel Produkte, die in der häuslichen Grundpflege verwendet werden. Erstattet wird der Bezug folgender Pflegehilfsmittel: Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Mundschutz und Schutzschürzen. Für andere Produkte (wie zum Beispiel Inkontinenzmittel) ist eine Kostenübernahme nur über die Krankenversicherung möglich.
Wie bestelle ich mein Pflegehilfsmittel Paket?
Fordern Sie den Antrag zur Kostenübernahme und das Bestellformular direkt bei uns an oder laden Sie sich die beiden Formulare hier bequem herunter.

Füllen Sie anschließend den Antrag zur Kostenübernahme und das Bestellformular aus und senden diese entweder per E-Mail an info@saniset.de oder per Post mithilfe des kostenlosen Rückumschlags an Saniset eine Marke der Orbisana Hralthcare GmbH, Biberweg 24-26, 53842 Troisdorf.

Nachdem Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare an uns weitergeleitet haben, sorgen wir für alles Weitere. Sobald die Pflegekasse Ihren Antrag genehmigt, erhalten Sie Ihre monatliche Lieferung der Pflegehilfsmittel.
Muss der Antrag zur Kostenübernahme monatlich neu gestellt werden?
Nein, den Antrag zur Kostenübernahme durch Ihre Pflegeversicherung müssen Sie nicht monatlich neu stellen. Solange die zu pflegende Person zu Hause versorgt wird, genehmigen die Pflegekassen diese Anträge meistens unbefristet und Sie erhalten Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro. Sollte eine befristete Genehmigung der Pflegekasse vorliegen, wird nach Ablauf der Genehmigung der Bedarf an Pflegehilfsmitteln erneut überprüft.
Kann ich mein Pflegehilfsmittel Paket ändern?
Eine Änderung ist jeden Monat problemlos möglich. Auch ist eine Bezugspause jederzeit möglich. Eine einfache Mitteilung per E-Mail (info@saniset.de), Telefon (02241 9322-0) oder Post an Orbisana Healthcare GmbH, Biberweg 24-26, 53842 Troisdorf genügt.
Ich bin privatversichert, habe ich einen Anspruch?
Selbstverständlich haben ebenfalls Privatversicherte einen Anspruch auf monatliche Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro. Als Privatversicherter kaufen Sie Ihr monatliches Pflegehilfsmittel Paket zunächst privat und erhalten anschließend eine monatliche Rechnung von uns, die Sie zuerst selbst zahlen müssen. Diese Rechnung können Sie schließlich bei Ihrer Versicherung zur Übernahme der Kosten einreichen.
Ist das Pflegehilfsmittel Paket wirklich kostenlos?
Die Kosten für Ihr Pflegehilfsmittel Paket übernimmt Ihre Pflegeversicherung, sobald eine Genehmigung zur Kostenübernahme vorliegt. Wir rechnen somit die monatlichen Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Damit fallen für Sie keine Kosten an, denn auch die Versandkosten übernehmen wir für Sie.
Wer hat einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
§40 Abs. 1 SGB XI besagt, dass solche Personen einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch haben, die die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:
 
  • Bei der pflegebedürftigen Person muss einer der fünf Pflegegrade vorhanden sein
  • Die pflegebedürftige Person wird in der häuslichen Pflege (zu Hause, Wohngemeinschaft, betreutes Wohnen) versorgt
  • Die pflegebedürftige Person wird durch eine oder mehrere private Personen gepflegt
Wird die Hilfsmittelpauschale vom Pflegegeld abgezogen?
Nein, die Hilfsmittelpauschale wird nicht von Ihrem Pflegegeld abgezogen; die Hilfsmittelpauschale von bis zu 42 Euro für die Pflegehilfsmittel erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Pflegegeld. 
Bin ich vertraglich gebunden?
Nein, sie sind nicht vertraglich gebunden, sondern können jederzeit per E-Mail oder Telefon Ihr Pflegehilfsmittel Paket abbestellen.

Sie haben noch Fragen, sind sich unsicher welches Produkt für Sie geeignet ist oder wollen eine Bestellung aufgeben?
Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.

Wir sind für Sie montags bis freitags von 07-17 Uhr erreichbar.
Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder Telefon (Nummer kann auch für eine WhatsApp Kommunikation genutzt werden).

Gerne können Sie auch einen Termin zur Videoberatung vereinbaren. Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen und dem Kontaktformular.
Der Orbisana-Support hilft weiter! Telefon: 02241 / 93220
02241 / 93220 Montag - Freitag
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Bei der Pflege von Angehörigen im häuslichen Umfeld besteht Anspruch auf Kostenübernahme für Pflegemittel im Wert von bis zu 40 Euro durch die Pflegekasse, bereits ab Pflegegrad 1.

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Dafür benötigen wir Ihre persönlichen Daten, Ihre Versicherungsdaten und Ihre Unterschrift auf der folgenden Seite.
 
 
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Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
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**Mit dem Absenden des Formulars stimmen Sie folgenden Bestimmungen zu: 
Ich beantrage die Kostenübernahme für: zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel – Produktgruppe (PG 54) – bis maximal des monatlichen Höchstbetrages nach § 40 Abs. 2 SGB XI / bei Beihilfeberechtignung bis maximal der Hälfte des monatlichen Höchstbetrages nach § 40 Abs. 2 SGB XI. Darüber hinausgehende Kosten werden von mir selbst getragen.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
  • saugende Bettschutzeinlagen Einmalgebrauch (Nr: 54.45.01.0001)
  • Fingerlinge (Nr. 54.99.01.0001)
  • Einmalhandschuhe (Nr: 54.99.01.1001)
  • Mundschutz (Nr: 54.99.01.2001)
  • Schutzschürzen – Einmalgebrauch (Nr: 54.99.01.3001)
  • Schutzschürzen – wiederverwendbar (Nr: 54.99.01.3002)
  • Händedesinfektionsmittel (Nr: 54.99.02.0001)
  • Flächendesinfektionsmittel (Nr: 54.99.02.0002)

durch folgenden Leistungsbringer:
Orbisana Healthcare GmbH, Biberweg 24-26, 53842 Troisdorf
Institutionskennzeichen: 33 053 0944

Wir prüfen für jeden individuellen Antrag, ob Orbisana Ihre Anforderung bedienen kann. Im Falle, dass Orbisana Sie nicht beliefern kann, steht es uns frei, Ihre Antragsdaten an Dritte Dienstleister weiterzugeben, die Ihre Anforderung bedienen können.