2,9 Millionen Menschen werden von 4,7 Millionen Familienangehörigen gepflegt. Ein Großteil der pflegenden Angehörigen fühlt sich überfordert. Kein Wunder: Die Pflege ist eine große Verantwortung, nimmt viel Zeit in Anspruch und erfolgt häufig neben dem Beruf. Doch es gibt Entlastungsmöglichkeiten. Welche Hilfen es gibt und wann Sie diese beantragen können, erfahren Sie hier.
Inhalt
Achtung: Damit das Pflegegeld bei der stundenweise Verhinderungspflege nicht gekürzt wird, dürfen Sie nicht länger als 7 Stunden und 59 Minuten abwesend sein. Wie lange die Pflegekraft tatsächlich vor Ort arbeitet, ist unwichtig. Der Zeitraum Ihrer Abwesenheit ist entscheidend.
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- Entlastungsmöglichkeiten bei der häuslichen Pflege von Angehörigen – das ist möglich
- Diese Entlastungsmöglichkeiten bietet die Pflegekasse
- Praktische Alltagshelfer für die häusliche Pflege finden Sie bei Orbisana
- Achtung Burn-out! So wird die Angehörigenpflege leichter
Entlastungsmöglichkeiten bei der häuslichen Pflege von Angehörigen – das ist möglich
Die Überforderung von pflegenden Angehörigen hat oft Folgen: Die Psyche und die Gesundheit leiden, es entstehen Burn-out und Erschöpfungszustände oder gar Wut und Aggression gegenüber der oder dem pflegebedürftigen Angehörigen. Das Verhältnis zu den Geschwistern und Verwandten leidet – es hagelt Kritik statt Anerkennung. Für Familie, Freunde und Freizeit bleibt keine Zeit. Über 70 Prozent der pflegenden Angehörigen fühlen sich überfordert durch die Doppelt- oder Dreifachbelastung aus Pflege, eigener Familie und Beruf. Dabei gibt es Hilfen, die pflegende Angehörige in Anspruch nehmen können und sollten.Diese Entlastungsmöglichkeiten bietet die Pflegekasse:
- VerhinderungspflegePflegende Angehörige brauchen Urlaub. In diesem Fall greift die Verhinderungspflege. Die Ersatzpflege kann im häuslichen Umfeld durch Pflegepersonal oder in einer Pflegeeinrichtung erfolgen. In diesem Fall wird das Pflegegeld für den gesamten Zeitraum der Verhinderungspflege gekürzt. Die Verhinderungspflege können Sie als pflegendes Familienmitglied frühestens nach sechs Monaten Pflegezeit beantragen.
- Stundenweise VerhinderungspflegeEs ist möglich, eine stundenweise Verhinderungspflege anzufordern. Diese springt ein, wenn Sie als pflegendes Familienmitglied stundenweise verhindert sind. Nehmen Sie diese Art der Verhinderungspflege für weniger als acht Stunden in Anspruch, wird das Pflegegeld nicht gekürzt.
Achtung: Damit das Pflegegeld bei der stundenweise Verhinderungspflege nicht gekürzt wird, dürfen Sie nicht länger als 7 Stunden und 59 Minuten abwesend sein. Wie lange die Pflegekraft tatsächlich vor Ort arbeitet, ist unwichtig. Der Zeitraum Ihrer Abwesenheit ist entscheidend.
- KurzzeitpflegeBei der Kurzzeitpflege werden pflegebedürftige Angehörige vorübergehend in einer Einrichtung betreut – etwa, weil die pflegenden Angehörigen Urlaub machen, in Reha gehen oder aus gesundheitlichen Gründen ausfallen.
- Tages- und NachtpflegeBei einer Tages- und Nachtpflege können pflegebedürftige Personen von Fachpersonal gefördert und in einer Pflegeeinrichtung betreut werden. Diese Pflege wird nötig, wenn pflegende Angehörige berufstätig sind und das Familienmitglied nicht den ganzen Tag durchgängig betreuen können. Eine Tages- oder Nachtpflege ist auch für einzelne Tage in der Woche möglich.
- Hilfe durch einen PflegedienstEin ambulanter Pflegedienst kann Angehörige und Pflegebedürftige im Alltag unterstützen. Beispielsweise bei kraftaufwendigen Aufgaben wie das Duschen pflegebedürftiger Personen.
- Kostenübernahme von PflegehilfsmittelnModernisierungsmaßnahmen oder die Kosten für Pflegehilfsmittel können von der Pflegekasse ab Pflegegrad 0 übernommen werden. Diese Hilfsmittel können Alltagsaufgaben erleichtern.
- Finanzielle Entlastung durch PflegegeldJede pflegebedürftige Person kann Pflegegeld ab Pflegegrad 2 beantragen und dieses Geld an Angehörige weitergeben. Das Pflegegeld schwankt zwischen ca. 300 Euro (Pflegegrad 2) und 900 Euro (Pflegegrad 5).
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Achtung Burn-out! So wird die Angehörigenpflege leichter
Schon bei den ersten Anzeichen einer Überforderung sollten Sie sich aktiv um Hilfe bemühen. Je mehr Entlastung Sie haben, desto mehr Zeit haben Sie für Freunde, Familie und Hobbys. Durch diesen Ausgleich von Beruf- und Pflegealltag können Sie wieder Kraft tanken und schwierige Aufgaben einfacher meistern.Diese weiteren Möglichkeiten gibt es:
- Einstellung einer 24-Stunden-PflegekraftEinige Familien entscheiden sich für eine Pflegekraft. Diese Pflegekraft wohnt gemeinsam mit dem oder der Pflegebedürftigen in einem Haushalt und hilft bei vielen Alltagsaufgaben. Die Kosten sind jedoch nicht gering: Sie müssen die Kosten für das gesamte Monatsgehalt inklusive Sozialabgaben tragen.
- Auszeit vom BerufVorübergehend vom Beruf zurück- oder kürzerzutreten, kann in schwierigen Zeiten eine große Entlastung sein. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten: Sie können sich für einen Zeitraum von 10 Tagen durch die kurzzeitige Arbeitsverhinderung freistellen lassen, Pflegezeit über einen Zeitraum von sechs Monaten beantragen oder 24 Monate lang die Arbeitszeit durch die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit kürzen.
- Gratis Hygieneartikel für pflegende FamilienmitgliederMonatlich stehen Ihnen für die Pflege von Familienangehörigen ab Pflegegrad 1 Hygieneartikel im Wert von 40 Euro zu. Die Kosten werden von der Pflegekasse getragen. Bei Orbisana können Sie neben vielen Alltagshilfsmitteln ein gratis Pflegepaket bestellen, das Ihnen monatlich zugesandt wird.
- Nutzung des EntlastungsbeitragsPflegen Sie einen Familienangehörigen ab Pflegegrad 1 haben Sie bzw. die pflegebedürftige Person Anspruch auf den Entlastungsbeitrag. Dieser steht Ihnen bis zu einer Höhe von 125 Euro monatlich zu. Der Betrag wird nicht in Bar ausgezahlt, er kann jedoch für Ausgleichsleistungen genutzt werden – beispielsweise um die Kosten einer Haushaltshilfe oder die Kosten für Betreuungsangebote zu decken.
Die Pflege von Angehörigen ist nicht einfach, aber es gibt Mittel und Wege diese einfacher zu gestalten. Bei offenen Fragen beraten wir Sie gerne bei einer umfassenden Pflegeberatung.
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