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FAQs

Ich habe ein Rezept. Wie kann ich das einlösen?

Wenn ein Arzt Ihnen ein Rezept ausgestellt hat, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um das verordnete Hilfsmittel zu erhalten:

Sie können sich direkt an eins unserer Sanitätshäuser in Ihrer Nähe wenden. Eine Übersicht über die Orbisana Sanitätshäuser finden Sie in unserem Orbisana-Filialfinder. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne persönlich Vor Ort.

Als Alternative können Sie gerne unser Online-Formular nutzen. Scannen oder fotografieren Sie Ihr Rezept, füllen Sie unser Formular aus und hängen Sie Ihr Rezept an. So können wir Ihre Hilfsmittel schon vorbereiten, bevor Ihr Original-Rezept postalisch bei uns eintrifft.

Schicken Sie uns Ihr Rezept einfach per E-Mail an: kontakt@orbisana.de Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

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Ich benötige Beratung. Kann mir jemand helfen?

Gerne beraten wir Sie zu Ihren Fragen. Auch hier haben Sie verschieden Möglichkeiten eine unverbindliche und kostenlose Beratung zu erhalten:

Besuchen Sie eins unserer Sanitätshäuser vor Ort. Die geschulten Mitarbeiter beraten Sie gerne zu den gewünschten Artikeln. Eine Übersicht über die Orbisana Sanitätshäuser finden Sie in unserem Orbisana-Filialfinder.

Bei jedem Orbisana Sanitätshaus ist gleichzeitig eine Tel. Nr. angegeben. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne auch telefonisch.

Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an kontakt@orbisana.de, wir melden uns bei Ihnen.

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Wird ein Rezept für die Versorgung benötigt?

Für jede Versorgung benötigen wir von Ihnen ein Rezept. Ohne die Einsendung des Rezepts ist leider keine Versorgung möglich. Senden Sie uns Ihr Rezept zunächst bitte per E-Mail an: kontakt@orbisana.de Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

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Gibt es eine Möglichkeit meinen Rezeptartikel schneller zu erhalten?

Um den Prozess zu beschleunigen können Sie uns vorab eine digitale Kopie zukommen lassen. Dies können Sie entweder per E-Mail an kontakt@orbisana.de senden, oder ganz einfach über unser Online-Formular hochladen. Fotografieren Sie dazu Ihr Rezept oder scannen Sie dieses ein und laden Sie es ganz bequem und einfach hoch. Bitte achten Sie auf eine gute Lesbarkeit des Rezepts.

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Ich habe keine Möglichkeit das Rezept digital zu übermitteln. Was kann ich tun?

Haben Sie keine Möglichkeit das Rezept digital an uns zu übermitteln, so besuchen Sie bitte eins unserer Sanitätshäuser besuchen. Eine Übersicht über die Orbisana Sanitätshäuser finden Sie in unserem Orbisana-Filialfinder. Alternativ können Sie auch zunächst eines unserer Sanitätshäuser telefonisch kontaktieren. Bei jedem Orbisana Sanitätshaus ist gleichzeitig eine Tel. Nr. angegeben. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne auch telefonisch.

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Was ist eine Zuzahlung und wie berechnet sich diese?

Abgesehen von einigen Ausnahmen sind 10% der Kosten pro Produkt selbst zu tragen. Höchstens 10 Euro pro Produkt pro Monat und mindestens 5 Euro. Ist der Ausgabepreis niedriger als 5 Euro, dann zahlen Sie nur den entsprechenden Betrag. Sollten Sie nicht Zuzahlungsbefreit sein, erhalten Sie von uns eine Zuzahlungsrechnung zwischen 5 – 10€ mit der Aushändigung des Produktes. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Zuzahlungsrechnung.

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Was ist eine wirtschaftliche Aufzahlung?

Seit dem 01.01.2005 haben die Krankenkassen einen Festpreis für verschiedene Produkte festgelegt (z.B. ein Rollator). Ist das gewünschte Produkt teurer, müssen Sie als Patient die Differenz zum Festpreis (wirtschaftliche Aufzahlung) selbst tragen.

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Wie lange ist ein Rezept nach der Ausstellung gültig?

Fristen für die Belieferung von Hilfsmittel-Rezepten sind den Lieferverträgen der einzelnen Krankenkassen zu entnehmen. Gemäß Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA (HM-RL) muss die Hilfsmittelversorgung 28 Tage nach Verordnung aufgenommen werden.

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Kann ich mir mein Sanitätshaus aussuchen wenn ich gesetzlich krankenversichert bin?

Seit dem 01.01.2010 müssen Sanitätshäuser Vertragspartner Ihrer Krankenkasse sein, um Sie mit Hilfsmitteln versorgen zu dürfen. Hat das von Ihnen ausgesuchte Sanitätshaus keinen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse, so können Sie sich dennoch von ihm versorgen lassen, wenn Sie bei der Krankenkasse besondere Gründe vorbringen. Unsere Sanitätshäuser sind Vertragspartner aller gängigen Krankenkassen.

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